bezugnehmend auf Ihr Ansuchen um Zulassung zum Bachelorstudium an unserer Universität muss Ihnen folgendes mitgeteilt werden:
- Die persischen Originaldokumente müssen vorgelegt werden.
- Der Nachweis der besonderen Universitätsreife fehlt. Die Bestätigung muss folgende Informationen enthalten:
Das österreichische Universitätsgesetz 2002 fordert von allen Studienbewerberinnen und Studienbewerbern aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Ländern sowie von staatenlosen Studienbewerberinnen und Studienbewerbern die Erfüllung der studienspezifischen Zulassungsvoraussetzungen sowie das unmittelbare Recht auf Zulassung zum Studium an einer akkreditierten Universität in dem Land, in dem das Reifezeugnis ausgestellt wurde.
Sie müssen daher in dem Land, in dem Sie Ihr Reifezeugnis erworben haben, sämtliche Voraussetzungen (z.B. Aufnahmeprüfungen, Interviews etc.) erfüllen, die dort bei der Studienzulassung für das an der BOKU gewählte Studium zusätzlich zum Reifezeugnis gefordert werden.
Der direkte Universitätszugang muss von der akkreditierten Universität (Rektor/Dekan/Zulassungsstelle) ausdrücklich bestätigt werden.
Dafür müssen Sie einen Nachweis der besonderen Universitätsreife (unmittelbare Zulassung zum gewählten Studium an einer anerkannten Universität im Ausstellungsland des Reifezeugnisses/des Vorstudiums) vorlegen. Die Bestätigung muss für das aktuelle akademische Jahr ausgestellt werden.
Falls Sie bereits ein entsprechendes Studienprogramm absolvieren, übermitteln Sie uns bitte eine Bestätigung Ihrer Universität, dass Sie im gewünschten Studienjahr an Ihrer Universität zur Fortsetzung des begonnenen Studiums berechtigt sind.
--> Bestätigungen, die von der Azad Universität ausgestellt sind, können nicht akzeptiert werden.
Bitte beachten Sie die Übersetzungs- und Beglaubigungsrichtlinien:
http://short.boku.ac.at/5pyqq und
http://short.boku.ac.at/w9qrg
Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2017/18 ist der 05. September 2017.
Mit freundlichen Grüßen,
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