Doppelte Staatsbürgerschaft bei Einbürgerung durch Anspruch
Grundsätzlich können Sie nicht durch rechtlichen Anspruch eingebürgert werden, ohne Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben. Nach dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht soll das Entstehen von Mehrstaatigkeit nach Möglichkeit vermieden werden. Somit ist eine Voraussetzung der Anspruchseinbürgerung der
Verlust oder die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit.
Eine doppelte Staatsbürgerschaft wird bei
Einbürgerung durch Anspruch nur hingenommen, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:
- Nach dem Recht des anderen Staates besteht keine Möglichkeit, die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben oder zu verlieren.
- Ihr Land verweigert Ihnen die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit. Dies ist gegenwärtig der Fall in Afghanistan, Algerien, Eritrea, Iran, Kuba, Libanon, Marokko, Syrien und Tunesien.
- Die Aufgabe der anderen Staatsangehörigkeit gelingt nicht, weil der entsprechende Antrag nicht entgegengenommen wurde, der Herkunftsstaat die notwendigen Formulare verweigert oder auch nach angemessener Zeit (mehr als zwei Jahre nach Antragstellung) noch nicht über den vollständigen und formgerechten Antrag entschieden wurde.
- Der andere Staat stellt unzumutbare Bedingungen für die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit (z. B. überhöhte Gebühren).
- Sie sind anerkannter Flüchtling. In diesem Fall prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vor der Einbürgerung, ob die Verfolgung fortbesteht.
- Sie sind über 60 Jahre alt und haben gesundheitliche Schwierigkeiten, die das Verfahren zur Entlassung aus der anderen Staatsangehörigkeit erschweren.
Hat der Staat hingegen noch berechtigte Ansprüche und verweigert deshalb die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit, können Sie nicht in Deutschland eingebürgert werden. Das gilt z.B., wenn ein vom Staat gewährtes Stipendium nicht zurückgezahlt wurde sowie im Grundsatz auch für die Wehrpflicht.
چون پس دادن تابعیت ایرانی برای هر شخص ملزم به تایید آن توسط هیات وزیران هست و در عمل غیر ممکن میشود، آلمان داشتن 2 ملیت برای ایرانیها رو مجاز میشمارد. البته شما زمانی که میرید درخواست پاسپورت آلمانی بدید ازتون امضا میگیرن که درخواست میدید از تابعیت ایران بیاید بیرون، ولی در عمل دولت ایران تابعیت مضاعف شما و این درخواست رو به رسمیت نمیشناسه. به همین دلیل شما میتونید با وجود داشتن پاس ایرانی پاس آلمانی رو هم بگیرید.
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