ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT
TEHERAN
Teheran, am 02.09.2012
Sehr geehrter Herr!
Ihrem Antrag auf Ausstellung eines Aufenthaltstitels für Österreich wurde von der zuständigen österreichischen Inlandsbehörde stattgegeben.
Ab dieser Mitteilung haben Sie
drei Monate Zeit, um für die einmalige Einreise nach Österreich ein Visum (SV-D) an der Österreichischen Botschaft zu beantragen und ebenfalls ab dieser Mitteilung
sechs Monate Zeit, um den Aufenthaltstitel in Österreich bei der Behörde zu beheben.
Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung erforderlich:
- 1 Antragsformular (vollständig und leserlich ausgefüllt, sowie unterschrieben)
- 1 Passfoto gemäß ICAO Kriterien (www.passbildkriterien.at)
- Reisepass
- Reise- und Krankenversicherung
- Konsulargebühren i.H.v. Euro 100,-- (diese können entweder in Euro oder in Landeswährung zum aktuellen Kassenwert, bezahlt werden – derzeit IRR 2.720.000,--)
Der Beilage ist ein Antragsformular angeschlossen.
Die Amtsstunden der Botschaft sind: Sonntag bis Donnerstag von 09:00h bis 12.00h (an gesetzlichen Feiertagen ist die Botschaft geschlossen).
Sollte auch nur eine dieser beiden oben genannten Fristen ungenutzt verstreichen, ist das Verfahren bei der Behörde ohne weiteres einzustellen.
Mit freundlichen Grüßen:
Michael MILOSITS
BR (Verwaltungsangelegenheiten) und Konsul
(elektronisch gefertigt)
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