Sehr geehrter Herr ...,
leider verfügen Sie nicht über einen direkten Hochschulzugang für die Master-Studiengänge der TUHH. Rechtsgrundlage sind die Bewertungsvorschläge der KMK, einzusehen unter
www.anabin.de, in Verbindung mit § 39 Absatz 1 Hamburgisches Hochschulgesetz in der aktuellen Fassung in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Nummer 1 der Satzung über das Studium an der Technischen Universität Hamburg-Harburg (TUHH) in der aktuellen Fassung. Demnach berechtigt Sie Ihr Bachelorabschluss an der Islamic Azad University lediglich zur Aufnahme eines Bachelor-Studiums in Deutschland, nicht aber zur Aufnahme eines Master-Studiums.
Da das Studium aufgrund der Inhalte und Zulassungskriterien nicht deutschen Standards entspricht und außerdem mit einem abgeschlossenen Bachelor dieser Hochschule keine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erreicht wird, hat die TUHH entschieden, Absolventen dieser Universitäten nicht direkt zum Master-Studium zulassen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Peier
STUDIS Studierendenservice - Admission and Registration
TUHH
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Am Schwarzenberg-Campus 3, 21073 Hamburg, Raum 0.012
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