امروز نامه ریجکت اومد.. یکی بگه چیه این ... مرسی...
Sehr geehrter Herr................,
die Botschaft bedauert, Ihnen mitteilen zu mussen, dass Ihrem Antrag auf Erteilung eines Visums zu Studienzwecken nach Abschluss der auslanderrechtlichen Prufung nicht entsprochen werden kann. Aufgrund der geltenden Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland und den internationalen Gepflogenheiten entsprechend, wird die ablehnung grundsatzlich nicht mit einer Begrundung versehen.
77 Absatz 2 des deutschen Aufenthaltsgesetzes lautet:
"die Versagung und die Beschrankung eines Visums und eines Passersatzes vor der Einreise bedurfen keiner Begrundung und Rechtsbehelfsbelehrung; die Versagung an der Grenze bedarf auch nicht der Schriftform."
da die Ablehnung jedoch einen Einschnitt in die Planung Ihrer weiteren akademischen und beruflichen Laufbahn bedeutet, werden Ihnen nachfolgend die wesentlichen Grunde fur die Ablehnung mitgeteilt:
In Ihrer bisherigen akademischen Laufbahn erbrachten erbrachten sie nur durchschnittliche Leistungen und wiesen bei Ihrer Vorsprache nur geringe englische Sprachkenntnisse nach. Es ist daher zweifelhaft, ob das Studium ziel- und zweckgerichtet in angemessener Zeit erfolgreich abgeschlossen wird.
Die Botschaft stellt Ihnen anheim, einen erneuten Visumantrag zu stellen, sobald und soweit sich die Sachlage andert
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